Richtlinien
Schulordnung
Wo Menschen miteinander arbeiten und lernen, können sie dies erleichtern, wenn sie sich an feste Regeln halten. In unserer Schule sollen sich alle wohl fühlen, Schüler, Lehrer und Eltern, dabei muss es gerecht zugehen und die Schwächeren müssen geschützt werden.
Wir alle haben das Recht, in Ruhe arbeiten zu können.
Wir gehen rücksichtsvoll, freundlich und hilfsbereit miteinander um:
- Wir beleidigen uns nicht mit Worten und Gesten (Handzeichen und Grimassen).
- Wir tun nichts, was andere verletzen könnte (schlagen, treten, bewerfen, spucken).
- Wir lösen Streitigkeiten im Gespräch (miteinander, mit Hilfe geeigneter Personen). Wir helfen uns gegenseitig.
- Wir halten unsere Schule sauber.
- Wir beschädigen weder das Schulgebäude noch das Mobiliar.
- Wir fangen pünktlich an und hören pünktlich auf.
- Wir verhalten uns auf dem Weg zur und von der Schule und auf den Unterrichtsgängen so, dass niemand gefährdet oder belästigt wird.
- Wir müssen einen verursachten Schaden melden und Schadenersatz leisten, wenn wir etwas beschädigt oder zerstört haben.
Wir sind für unser eigenes Verhalten verantwortlich und halten uns an die Regeln.
Verstoßen wir gegen diese, müssen wir mit Folgen rechnen
Auch außerhalb der Schule benehmen wir uns so, dass wir dem Ansehen der Merianschule nicht schaden.
REGELN | GRUND | FOLGEN bei Verstößen (Manchmal geht erst eine Ermahnung voraus, das muss aber nicht sein.) |
1. Auf dem Schulgelände | ||
1.1 Wir fahren nicht mit Fahrzeugen (Rad, Inliner, usw.). | Unfallgefahr | Beschäftigung mit den Regeln |
1.2 Wir stellen unsere Räder in die dafür vorgesehenen Fahrradständer. Motorroller gehören nicht auf das Schulgelände, | Beschädigungsgefahr Unfallgefahr | Beschäftigung mit den Regeln |
1.3 Während des Unterrichts und in den Pausen bleiben wir ausschließlich auf dem Schulgelände. | Versicherungsschutz entfällt | Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten |
1.4 Wir spucken nicht auf den Boden. | Hygiene | Sozialstunden |
1.5 Wir entsorgen den Müll in die Abfalleimer. | Sauberkeit, Umweltschutz, Entlastung des Hausmeisters | Sozialstunden |
1.6 Wir spielen nur mit Plastik- und Softbällen. Lederbälle sind nicht erlaubt, auch nicht im Käfig. Tennisbälle sind nur auf den Tischtennisplatten erlaubt. | Unfallgefahr Verletzungsgefahr | Lederbälle und Tennisbälle werden eingezogen |
1.7 Wir werfen nicht mit Schneebällen. | Verletzungsgefahr | Sozialstunden |
2. Im Schulgebäude | GRUND | FOLGEN bei Verstößen |
2.1 Wir betreten das Schulgebäude sofort nach dem ersten Klingeln und warten vor unserem Unterrichtsraum. | Pünktlichkeit | * |
2.2 Wir sind leise, drängeln und stoßen uns nicht. Wir rennen nicht herum. | Störung Verletzungsgefahr | Beschäftigung mit den Regeln |
2.3 Wir lassen die Zwischentüren in den Gängen und Treppenhäusern geöffnet. | Beschädigung Verletzungsgefahr Fluchtweg | Bei Mutwilligkeit: Beschäftigung mit den Regeln |
2.4 Wir beschmutzen und beschmieren keine Wände und Gegenstände. Wir sitzen nicht auf den Fensterbänken im Flur. | Sauberkeit Hygiene Sachbeschädigung | Schadenersatz Sozialstunden |
2.5 Wir spucken nicht. | Hygiene | Sozialstunden |
2.6 Wir werfen nichts aus dem Fenster. | Sauberkeit Belästigung Verletzungsgefahr | Sozialstunden |
2.7 Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume. | Aufsichtspflicht | |
2.8 Wir gehen sorgfältig mit allen Gegenständen und Materialien um (Tische, Stühle, Bücher, Hefte, Waschbecken, Toilettenschüsseln usw.). | Beschädigung Rücksichtsnahme | Schadenersatz Sozialstunden |
3. Im Unterricht | GRUND | FOLGEN bei Verstößen |
3.1 Wir stehen zur Begrüßung der Lehrkraft auf. | Höflichkeit Konzentration | |
3.2 Die Zeit zwischen der ersten und zweiten, der dritten und vierten sowie der fünften und sechsten Stunde ist eine Wechselzeit und keine Pause. | ||
3.3 Ist zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn noch kein Lehrer/ keine Lehrerin in der Klasse, so meldet dies der Klassensprecher/ die Klassensprecherin in der Verwaltung, | Aufsichtspflicht Verletzungsgefahr | |
3.4 Wir stellen nach der letzten Unterrichtsstunde die Stühle im Klassenraum/ Kursraum hoch, wenn dieser danach nicht mehr belegt ist (siehe Raumbelegungsplan). Wir verlassen den Raum in einem sauberen Zustand, | Ordnung im Klassenraum Erleichterung des Putzens | |
3.5 Wir verlassen nach Unterrichtsschluss zügig das Schulgebäude. Ausnahme: Besucher der Cafeteria. | ||
3.6 Wir kauen keinen Kaugummi. | Sozialstunden oder Schulordnung |
4. In der Pause | GRUND | FOLGEN bei Verstößen |
4.1 Wir verlassen das Schulgebäude. Ausnahme: Angekündigte Regenpause. | Aufsichtspflicht | Beschäftigung mit den Regeln |
4.2 Wir halten uns nur auf dem Pausenhof auf. (Siehe 1.3!) | Aufsichtspflicht Sicherheit Fehlender Versicherungsschutz | Beschäftigung mit den Regeln |
4.3 Wir bleiben in den angekündigten Regenpausen in den Gängen vor den Klassenräumen. | Wohlbefinden Sauberkeit |
5. Ordnungsdienste | GRUND | FOLGEN bei Verstößen |
5.1 Wir sind für die Ordnung und Sauberkeit in unserem Klassenraum und auf dem restlichen Schulgelände verantwortlich. | Wohlfühlen Sauberkeit | Sozialstunden |
5.2 Der Ordnungsdienst der Klasse sorgt für eine saubere Tafel und Kreide. | Reibungsloser Unterrichtsablauf | * |
5.3 Der Schulhofdienst säubert während der Pausen (bis maximal 10 Minuten nach dem Klingeln) und nach Unterrichtsende das Schulgelände. | Wohlbefinden Sauberkeit | ** |
6. Handys und andere elektronische Geräte | GRUND | FOLGEN bei Verstößen |
Wir schalten Handys(Stummschalten reicht nicht aus!), MP3-Player und andere elektronische Geräte während der gesamten Anwesenheit auf dem Schulgelände aus. | Störung Wahrung der Intimsphäre Gesundheitsgefahr | Einzug des Gerätes und Abholung durch einen Erziehungsberechtigten |
7. Rauchen | GRUND | FOLGEN bei Verstößen |
Das Rauchen in der Öffentlichkeit ist Minderjährigen unter 18 Jahren nicht erlaubt. Auch für Erwachsene gilt das Rauchverbot im gesamten Schulbereich. | Jugendschutz | Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten |
* Klassenlehrer oder Fachlehrer
** SV
Versetzungsbestimmungen
Zeugnisnote | Hauptschule Ausgleich durch | Realschulzweig/gymnasialer Zweig Ausgleich durch |
1×5 (Hauptfach) | 1×3 | 1×2 (Hauptfach) oder 2×3 (Hauptfach) oder 1×3 (Hauptfach) und Durchschnitt aller Leistungsnoten 3.0 |
1×6 (Hauptfach) | 1×3 | Kein Ausgleich –> Nichtversetzung |
2×5 (Hauptfach) | 2×3 | Kein Ausgleich –> Nichtversetzung |
1×5 (Nebenfach) | 1×3 | 1×2 oder 2×3 |
bis 4×5 (Nebenfach) | 4×3 | bis 2 x5 (Nebenfach) durch je 1×2 oder 2×3 sonst Kein Ausgleich –> Nichtversetzung |
1×6 (Nebenfach) | 1×3 | 1×1 oder 2×2 oder 3×3 |
5 (Hauptfach) und 5 (Nebenfach) | kein Ausgleich bei 3 und mehr Fächern | kein Ausgleich bei 3 und mehr Fächern, kein Ausgleich bei 1×5 (Hauptfach) und 1×6 (Nebenfach) |
Entschuldigungen im Krankheitsfall
Punkt 1:
Im Jahrgang 5 müssen die Sorgeberechtigten uns die Erkrankung des Kindes per Anruf am ersten Tag melden.
In allen anderen Jahrgängen 6-10 sollte nicht in der Schule angerufen werden. Spätestens am dritten Fehltag sollten aber die Klassenlehrer/-innen mündlich oder schriftlich benachrichtigt worden sein.
Punkt 2:
Beurlaubungen sind grundsätzlich vor der Abwesenheit einzuholen.
Beurlaubungen von Schülern
Beachten Sie bitte, dass Beurlaubungen von Schülern unmittelbar vor oder nach den Ferien nur in genau geprüften Ausnahmefällen gewährt werden dürfen. Die Entscheidung trifft der Schulleiter nach Abstimmung mit dem jeweiligen Klassenlehrer. Anträge müssen drei Wochen vor Beurlaubungsbeginn beim Schulleiter eingereicht werden. Auch die Befreiung vom Unterricht in einem Umfang von mehr als zwei Unterrichtstagen ist beim Schulleiter zu beantragen.