Hilfreich & Downloads

Wo Menschen miteinander arbeiten und lernen, können sie dies erleichtern, wenn sie sich an feste Regeln halten. In unserer Schule sollen sich alle wohl fühlen, Schülerinnen und Schüler, Lehrer und Eltern, dabei muss es gerecht zugehen und die Schwächeren müssen geschützt werden.

Wir alle haben das Recht, in Ruhe arbeiten zu können.
Wir gehen rücksichtsvoll, freundlich und hilfsbereit miteinander um: 

  • Wir beleidigen uns nicht mit Worten und Gesten (Handzeichen und Grimassen).
  • Wir tun nichts, was andere verletzen könnte (schlagen, treten, bewerfen, spucken).
  • Wir lösen Streitigkeiten im Gespräch (miteinander, mit Hilfe geeigneter Personen). Wir helfen uns gegenseitig.
  • Wir halten unsere Schule sauber.
  • Wir beschädigen weder das Schulgebäude noch das Mobiliar.
  • Wir fangen pünktlich an und hören pünktlich auf.
  • Wir verhalten uns auf dem Weg zur und von der Schule und auf den Unterrichtsgängen so, dass niemand gefährdet oder belästigt wird.
  • Wir müssen einen verursachten Schaden melden und Schadenersatz leisten, wenn wir etwas beschädigt oder zerstört haben.

Wir sind für unser eigenes Verhalten verantwortlich und halten uns an die Regeln.

Verstoßen wir gegen diese, müssen wir mit Folgen rechnen

Auch außerhalb der Schule benehmen wir uns so, dass wir dem Ansehen der Merianschule nicht schaden.

 
REGELNGRUND

FOLGEN bei Verstößen

(Manchmal geht erst eine Ermahnung voraus, das muss aber nicht sein.)

1. Auf dem Schulgelände  
1.1 Wir fahren nicht mit Fahrzeugen (Rad, Inliner, usw.).UnfallgefahrBeschäftigung mit den Regeln
1.2 Wir stellen unsere Räder in die dafür vorgesehenen Fahrradständer. Motorroller gehören nicht auf das Schulgelände, Beschädigungsgefahr UnfallgefahrBeschäftigung mit den Regeln
1.3 Während des Unterrichts und in den Pausen bleiben wir ausschließlich auf dem Schulgelände. Versicherungsschutz entfälltBenachrichtigung der Erziehungsberechtigten
1.4 Wir spucken nicht auf den Boden.HygieneSozialstunden
1.5 Wir entsorgen den Müll in die Abfalleimer.Sauberkeit, Umweltschutz, Entlastung des HausmeistersSozialstunden
1.6 Wir spielen nur mit Plastik- und Softbällen. Lederbälle sind nicht erlaubt, auch nicht im Käfig. Tennisbälle sind nur auf den Tischtennisplatten erlaubt. Unfallgefahr VerletzungsgefahrLederbälle und Tennisbälle werden eingezogen
1.7 Wir werfen nicht mit Schneebällen.VerletzungsgefahrSozialstunden
2. Im Schulgebäude GRUNDFOLGEN bei Verstößen
2.1 Wir betreten das Schulgebäude sofort nach dem ersten Klingeln und warten vor unserem Unterrichtsraum.Pünktlichkeit
2.2 Wir sind leise, drängeln und stoßen uns nicht. Wir rennen nicht herum.Störung VerletzungsgefahrBeschäftigung mit den Regeln
2.3 Wir lassen die Zwischentüren in den Gängen und Treppenhäusern geöffnet.Beschädigung
Verletzungsgefahr
Fluchtweg
Bei Mutwilligkeit:
Beschäftigung mit den Regeln
2.4 Wir beschmutzen und beschmieren keine Wände und Gegenstände. Wir sitzen nicht auf den Fensterbänken im Flur.Sauberkeit
Hygiene
Sachbeschädigung
Schadenersatz Sozialstunden
2.5 Wir spucken nicht.HygieneSozialstunden
2.6 Wir werfen nichts aus dem Fenster.Sauberkeit Belästigung
Verletzungsgefahr
Sozialstunden
2.7 Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume.Aufsichtspflicht 
2.8 Wir gehen sorgfältig mit allen Gegenständen und Materialien um (Tische, Stühle, Bücher, Hefte, Waschbecken, Toilettenschüsseln usw.).Beschädigung Rücksichtsnahme Schadenersatz Sozialstunden
3. Im Unterricht GRUNDFOLGEN bei Verstößen
3.1 Wir stehen zur Begrüßung der Lehrkraft auf.Höflichkeit Konzentration 
3.2 Die Zeit zwischen der ersten und zweiten, der dritten und vierten sowie der fünften und sechsten Stunde ist eine Wechselzeit und keine Pause.  
3.3 Ist zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn noch kein Lehrer/ keine Lehrerin in der Klasse, so meldet dies der Klassensprecher/ die Klassensprecherin in der Verwaltung,Aufsichtspflicht Verletzungsgefahr 
3.4 Wir stellen nach der letzten Unterrichtsstunde die Stühle im Klassenraum/ Kursraum hoch, wenn dieser danach nicht mehr belegt ist (siehe Raumbelegungsplan). Wir verlassen den Raum in einem sauberen Zustand,Ordnung im Klassenraum Erleichterung des Putzens 
3.5 Wir verlassen nach Unterrichtsschluss zügig das Schulgebäude. Ausnahme: Besucher der Cafeteria.  
3.6 Wir kauen keinen Kaugummi.Sozialstunden oder Schulordnung 
4. In der Pause GRUNDFOLGEN bei Verstößen
4.1 Wir verlassen das Schulgebäude. Ausnahme: Angekündigte Regenpause.AufsichtspflichtBeschäftigung mit den Regeln 
4.2 Wir halten uns nur auf dem Pausenhof auf. (Siehe 1.3!)Aufsichtspflicht
Sicherheit
Fehlender
Versicherungsschutz
Beschäftigung mit den Regeln
4.3 Wir bleiben in den angekündigten Regenpausen in den Gängen vor den Klassenräumen. Wohlbefinden Sauberkeit 
5. Ordnungsdienste GRUNDFOLGEN bei Verstößen
5.1 Wir sind für die Ordnung und Sauberkeit in unserem Klassenraum und auf dem restlichen Schulgelände verantwortlich.Wohlfühlen Sauberkeit Sozialstunden 
5.2 Der Ordnungsdienst der Klasse sorgt für eine saubere Tafel und Kreide.Reibungsloser Unterrichtsablauf *
5.3 Der Schulhofdienst säubert während der Pausen (bis maximal 10 Minuten nach dem Klingeln) und nach Unterrichtsende das Schulgelände.Wohlbefinden Sauberkeit **
6. Handys und andere elektronische Geräte GRUNDFOLGEN bei Verstößen
Wir schalten Handys(Stummschalten reicht nicht aus!), MP3-Player und andere elektronische Geräte während der gesamten Anwesenheit auf dem Schulgelände aus.Störung
Wahrung der Intimsphäre
Gesundheitsgefahr
Einzug des Gerätes und Abholung durch einen Erziehungsberechtigten 
7. Rauchen GRUNDFOLGEN bei Verstößen
Das Rauchen in der Öffentlichkeit ist Minderjährigen unter 18 Jahren nicht erlaubt. Auch für Erwachsene gilt das Rauchverbot im gesamten Schulbereich.Jugendschutz  Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten  

 * Klassenlehrer oder Fachlehrer
** SV

Punkt 1:
Im Jahrgang 5 müssen die Sorgeberechtigten uns die Erkrankung des Kindes per Anruf am ersten Tag melden.

In allen anderen Jahrgängen 6-10 sollte nicht in der Schule angerufen werden. Spätestens am dritten Fehltag sollten aber die Klassenlehrer/-innen mündlich oder schriftlich benachrichtigt worden sein.

Punkt 2:
Beurlaubungen sind grundsätzlich vor der Abwesenheit einzuholen.

Beachten Sie bitte, dass Beurlaubungen von Schülerinnen und Schülern unmittelbar vor oder nach den Ferien nur in genau geprüften Ausnahmefällen gewährt werden dürfen. Die Entscheidung trifft der Schulleiter nach Abstimmung mit dem jeweiligen Klassenlehrer. Anträge müssen drei Wochen vor Beurlaubungsbeginn beim Schulleiter eingereicht werden. Auch die Befreiung vom Unterricht in einem Umfang von mehr als zwei Unterrichtstagen ist beim Schulleiter zu beantragen.

Schülerinnen und Schüler der Mittelstufe haben nach §161 HSchG unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten.

Hierzu muss der Schulweg mindestens 3 km lang sein. Erstattet werden die Kosten für den Weg von der Wohnung zur nächstgelegenen Schule, an welcher der gewünschte Abschluss am Ende der Mittelstufe erreicht werden kann. Entscheiden sich die Eltern für einen Besuch einer anderen Schule, werden maximal die Kosten erstattet, die beim Besuch der zuständigen bzw. nächstgelegenen Schule entstanden wären.

Den nötigen Antrag zur Fahrtkostenübernahme findet ihr hier: Antrag.pdf

Mit der neuen Jahreskarte sind Schüler und Auszubildende ab dem Schuljahr 2017/18 für 1 Euro pro Tag ein Jahr lang in ganz Hessen unterwegs.

Wo gilt das Schülerticket Hessen?
Das Ticket gilt in ganz Hessen in allen Verkehrsmitteln der drei Verbünde RMV, NVV und VRN.

Wer darf das neue Ticket nutzen?
Alle Schüler und Auszubildenden, die in Hessen wohnen oder deren Schule oder Ausbildungsstätte in Hessen liegt.

Was kostet das Schülerticket Hessen?
• 365,- € pro Jahr bei Einmalzahlung im Voraus
• 372,- € bei monatlicher Abbuchung in 12 Raten zu 31,- €
• Alle Schülerinnen, Schüler und Auszubildende, deren Fahrtkosten voll erstattet werden, nutzen auch das neue Schülerticket Hessen kostenfrei.

Wie wird bezahlt?
Der Preis für das Schülerticket Hessen wird einmalig oder in 12 Teilbeträgen jeweils am Monatsanfang vom Konto abgebucht.

Wie bekommt man das Schülerticket Hessen?
Den nötigen Antrag für das Schülerticket Hessen findet ihr hier: Antrag Schülerticket.pdf

Der Religionsunterricht gehört zu den Pflichtfächern. Wir legen seitens der Schule sehr hohen Wert darauf, dass dieses Unterrichtsangebot den Schülern unterbreitet werden kann. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass Sie Ihr Kind / Sie sich selbst (volljährige Schüler) vom Religionsunterricht abmelden können. Eine Abmeldung vom bisher besuchten Religionsunterricht bedarf einer schriftlichen Erklärung der Erziehungsberechtigten oder der religionsmündigen Schüler, Die Abmeldung von religionsmündigen, aber noch nicht volljährigen Schülern ist den Erziehungsberechtigten von der Schule mitzuteilen. Die Abmeldung ist nur in der Form der Einzelabmeldung statthaft. Sie soll in der Regel nur am Ende eines Schulhalbjahres erfolgen. Eine Rücknahme der Abmeldung ist zulässig.(Erlass vom 01.07.1999, Abs. 8/99)

Um den Religionslehrerinnen / Religionslehrern eine Rückmeldung über Ihre Absicht und unter Umständen Ihre Beweggründe für die Abmeldung Ihrer Tochter/Ihres Sohnes vom Religionsunterricht zukommen zu lassen, sollten Sie vorher das Gespräch mit diesen suchen.

Damit wir unsere Unterrichtsplanung und Gruppeneinteilung rechtzeitig erstellen können, bitten wir darum, die Abmeldung vom und die Rücknahme von Abmeldungen vom Religionsunterricht drei Wochen vor Ende eines Schulhalbjahres der Schulleitung vorzulegen, Eine Abmeldung nach Beginn eines Schulhalbjahres kann nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Firma Astra Direkt stellt unseren Schülern Schließfächer bereit, die für eine monatliche Gebühr von 1,80€ angemietet werden können. Die Vermietung erfolgt nicht über unsere Schule, sondern ausschließlich über Astra Direkt. 

Eine Buchung ist direkt im Internet möglich:

Buchung eines Schließfaches

UnterrichtsfachFarbe
  
Deutschrot
Mathematikblau
Englischgelb
Französisch/WPUrosa
Biologiegrün
Chemieschwarz
Physikgrau
Religion/Ethiklila
Erdkundebraun
Geschichteorange
PoWihellblau
Arbeitslehreweiß
Kunst und Musikkeine Farbe

Kontakt

Merianschule Seligenstadt
Einhardstr. 63.63500 Seligenstadt
Tel. 06182-9938680
Fax: 06182-99386825

Informationen

Nützliches